Neue Stiftung in Taufkirchen

Nr. 001 vom 16.01.2024

Stiftung der Nachbarschaftshilfe Taufkirchen Unterhaching staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die Stiftung der Nachbarschaftshilfe Taufkirchen Unterhaching mit Sitz in Taufkirchen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Errichtet hat die Stiftung der gemeinnützige Verein der Nachbarschaftshilfe Taufkirchen Unterhaching.

Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Dr. Harald Eggers unter der Telefonnummer 0151 / 72 313 804 oder E-Mail: stiftung@nachbarschaftshilfe-tfk-uhg.de.  

Im Jahr 2023 hat die Regierung von Oberbayern 44 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für knapp 1.900 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um gut die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2021 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf knapp 4.440 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.