Landtags- und Bezirkswahl 2023

Nr. 057 vom 11.08.2023

Wahlkreisausschuss beschließt Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge für Oberbayern

Der Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis Oberbayern unter Vorsitz von Regierungspräsident Dr. Konrad Schober als Wahlkreisleiter hat heute die Wahlkreisvorschläge von 15 Parteien für die Landtagswahl bzw. 14 Parteien für die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 zugelassen. Es wurde kein eingereichter Wahlkreisvorschlag zurückgewiesen.

Die Entscheidungen über die Wahlkreisvorschläge sind noch vorläufig, da noch bis Montag, 14. August 2023, 18:00 Uhr dagegen Beschwerde eingelegt werden kann. Dazu befugt sind der Landeswahlleiter (nur für die Landtagswahl), der Regierungspräsident als Wahlkreisleiter sowie die Beauftragten der Parteien.

Der Wahlkreisausschuss beschloss einstimmig die Zulassung aller 15 im Wahlkreis Oberbayern eingereichten Wahlkreisvorschläge zur Landtagswahl:

1.    Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
2.    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
3.    FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER)
4.    Alternative für Deutschland (AfD)
5.    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
6.    Freie Demokratische Partei (FDP)
7.    DIE LINKE (DIE LINKE)
8.    Bayernpartei (BP)
9.    Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
10.    Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
11.    PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
12.    V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
13.    Partei der Humanisten (PdH)
14.    Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
15.    Volt Deutschland (Volt)

Ebenso wurden alle 14 eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bezirkstages zugelassen:

1.    Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
2.    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
3.    FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER)
4.    Alternative für Deutschland (AfD)
5.    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
6.    Freie Demokratische Partei (FDP)
7.    DIE LINKE (DIE LINKE)
8.    Bayernpartei (BP)
9.    Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
10.    Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
11.    PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
12.    V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
13.    Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
14.    Volt Deutschland (Volt)

Der Wahlkreisausschuss setzt sich aus Regierungspräsident Dr. Konrad Schober als Wahlkreisleiter sowie sechs weiteren von ihm berufenen Beisitzerinnen und Beisitzern zusammen. Für deren Auswahl wurden die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Landtagswahl im Wahlkreis Oberbayern erreichten Stimmenzahl angemessen berücksichtigt und die von ihnen vorgeschlagenen Stimmberechtigten berufen.

Dementsprechend hatte der Wahlkreisleiter zwei Beisitzer von der Partei Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), einen Beisitzer von der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), einen Beisitzer von der Partei FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER), einen Beisitzer von der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und einen Beisitzer von der Partei Alternative für Deutschland (AfD) berufen. Zur Sitzung zusätzlich eingeladen waren außerdem die Beauftragten der Parteien, die zur Landtags- oder Bezirkswahl einen Wahlkreisvorschlag eingereicht haben. Der Wahlkreisausschuss hat unter anderem die korrekte Abwicklung des Aufstellungsverfahrens und die Wählbarkeit der im Wahlkreisvorschlag enthaltenen Bewerberinnen und Bewerber geprüft.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Wahlkreisausschusses werden die Regierung von Oberbayern und der Bezirk Oberbayern in den nächsten Tagen den Druck der zur Wahl in Oberbayern insgesamt notwendigen etwa 14 Millionen Stimmzettel für die Landtags- und Bezirkswahl veranlassen.

Sowohl bei der Landtags- als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten („Erststimme“) und eine zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers („Zweitstimme“). Neben den Stimmzetteln für die „Erststimmen“ (Direktkandidat) sind auch die Stimmzettel für die „Zweitstimme“ (Liste) auf den jeweiligen Stimmkreis bezogen vorzubereiten, da Direktkandidaten im eigenen Stimmkreis nicht auf der Wahlkreisliste zur Wahl gestellt werden können. Für Oberbayern sind damit insgesamt 124 verschiedene Stimmzettelversionen zu drucken.