Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 055 vom 03.08.2023

Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Wettstetten

Die Gemeinde Wettstetten im Landkreis Eichstätt hat im künftigen Seniorenpark an der Rackertshofener Straße drei Mietwohnungen erworben. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm in Höhe von rund 270.000 Euro als Zuschuss bewilligt.

Eine Teilzahlung für den Kauf der Wohnungen hatte der Gemeinderat aktuell im Zuge der Verabschiedung des Haushalts beschlossen. Die drei geförderten Zweizimmerwohnungen sind komplett barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2023 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 100 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.