Städtebauförderung für die Stadt Schongau

Nr. 012 vom 14.02.2023

Schongau: 318.600 Euro für die Sanierung der „Himmelsleiter“

Die Finanzierung der beiden ersten Bauabschnitte zur Aufwertung und Neugestaltung des Schongauer Stadtmauerumfelds ist gesichert: Für die Sanierung der „Himmelsleiter“ hat die Regierung von Oberbayern der Stadt Mittel der Städtebauförderung in Höhe von 318.600 Euro aus dem Bund-Land-Programm „Lebendige Zentren“ bewilligt. Nach der bereits im vergangenen Jahr erfolgten Zusage von 517.600 Euro aus dem bayerischen Sonderfonds „Innenstädte beleben“ für die Sanierung des Sonnengrabens können nun beide Bauabschnitte in diesem Jahr zügig umgesetzt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt rund 1,34 Millionen Euro.  

Um das erhebliche städtebauliche Potential des Grüngürtels entlang der Schongauer Stadtmauer zu aktivieren, hat die Stadt Schongau diesen Bereich bereits 2017 in einem Wettbewerb überplanen lassen. Die Bauabschnitte „Himmelsleiter“ und „Sonnengraben“ sind Teile dieses Gesamtkonzepts. So sollen am Sonnengraben attraktive Aufenthaltsbereiche entstehen, die Bürgerinnen und Bürger dazu animieren, einen einzigartigen Ausblick über den Lech und auf die Alpenkulisse zu genießen. Darüber hinaus wird auch die Barrierefreiheit deutlich verbessert. Nebenbei soll die Neugestaltung außerdem noch mehr Menschen in den südlichen Altstadtbereich locken. Das Gesamtpaket aus beiden Maßnahmen soll somit den südlichen Stadtzugang und die Anbindung der Altstadt an das Schulzentrum und die am Lech gelegenen Bereiche, wie etwa den Volkfestplatz und das Freibad, stärken.

Die Städtebauförderung leistet seit 1971 mit rund sieben Milliarden Euro einen bedeutenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der bayerischen Städte, Märkte und Dörfer. Die Finanzhilfen des Bundes und des Freistaats Bayern aktivieren Privatkapital in mehrfacher Höhe und tragen nachhaltig zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die aktuellen Handlungsschwerpunkte sind die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen angesichts von Funktionsverlusten. Übergreifende Handlungsfelder sind insbesondere Wohnraumversorgung, Wirtschaft und Beschäftigung, Ökologie, Denkmalpflege, Kultur und Kunst, Bildung und Soziales sowie die Gleichstellung in allen Lebensbereichen.

Weitere Informationen zur Städtebauförderung sind auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr abrufbar.