Wohnraumförderung für Wielenbach

Nr. 010 vom 31.01.2023

Wielenbach: Staatliche Fördergelder für neue Genossenschaftswohnungen

Die MARO Genossenschaft plant, in der Krottenkopfstraße 1 in Wielenbach (Landkreis Weilheim-Schongau) einen Neubau mit 18 geförderten und 7 freifinanzierten Genossenschaftswohnungen zu errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro bewilligt. Davon werden etwa 1,1 Millionen Euro als Zuschüsse, der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf gut 9,3 Millionen Euro.

Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für Senioren, Familien und Menschen mit Behinderung oder für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2022 standen der Regierung von Oberbayern rund 140 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Bauministeriums fördert vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung hilft in erster Linie einkommensschwächeren Familien, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Investitionen angestoßen, von denen auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft ausgehen. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen.

Weitere Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.