Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 004 vom 24.01.2023

Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Kirchheim bei München

Die Gemeinde Kirchheim bei München errichtet zusammen mit dem Landkreis München neben der Grundschule an der Martin-Luther-Straße das Haus für Kinder II mit Hort-Räumen und 3 Diagnose-Förderklassen sowie 7 Mietwohnungen. Für die Wohnungen hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 3,3 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 1,2 Mio. Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 2,1 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen gewährt. Der Kostenanteil für die Wohnungen (einschließlich Grundstücksanteil) beläuft sich auf rund 4,1 Millionen Euro.

Mit dem Projekt sollen bezahlbare Wohnungen für das pädagogische Personal geschaffen werden. Es entstehen überwiegend Zweizimmer-Wohnungen für Ein- bis Zweipersonen-Haushalte, eine Vierzimmer-Familienwohnung sowie eine große Wohnung für gemeinschaftliches Wohnen, bestehend aus drei kleinen privaten Wohneinheiten mit eigenem Bad und einem gemeinsamen Koch-/Ess-/Wohnbereich. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und barrierefrei erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2022 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm 120 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.