Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 003 vom 24.01.2023

Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen im Landkreis München

Im Landkreis München planen die Gemeinden Brunnthal, Grasbrunn und Oberschleißheim sowie die Stadt Unterschleißheim den Neubau von insgesamt 52 Mietwohnungen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von insgesamt 17,7 Millionen Euro bewilligt. Davon werden den Gemeinden und der Stadt insgesamt 10,4 Millionen Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 7,3 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen gewährt. Die Gesamtkosten aller Sanierungs- und Baumaßnahmen (einschließlich Grundstücke) belaufen sich auf insgesamt 34,5 Millionen Euro.

Mit den Projekten werden vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen. Durch verschiedene Wohnungstypen, von der kleinen Einzimmer-Wohnung bis hin zur großen Familienwohnung, sollen dabei sozial gemischte Bewohnerstrukturen entstehen. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und barrierefrei erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2022 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 120 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.