Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 093 vom 23.11.2022

Grünes Licht für den Neubau der Kraglinger Spange

Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der „Kraglinger Spange“ zwischen den Stephanskirchener Ortsteilen Gehering und Entleiten erlassen. Mit dem Neubau der Umfahrung soll die Ortsdurchfahrt Gehering spürbar entlastet und eine leistungsfähige Verbindung für den Durchgangsverkehr zwischen Rosenheim und Vogtareuth geschaffen werden. So können nicht nur Verkehrslärm und Schadstoffbelastungen für die Geheringer Bürgerinnen und Bürger wesentlich reduziert, sondern auch die Sicherheit für den Radverkehr deutlich erhöht werden.

Die Verbindung der Miesbacher Straße (St 2095) mit der Vogtareuther Straße (St 2359) führt derzeit über einen Versatz im Ortsteil Gehering. Da auf dieser Route zudem der Verkehr von Osten her in die Stadt Rosenheim geleitet wird, ist die Verkehrsbelastung mit etwa 20.000 Fahrzeugen pro Tag immens, an den beiden Ampeln bilden sich häufig erhebliche Staus. Darüber hinaus wird der Ortsbereich von Gehering täglich von vielen Radfahrern genutzt. Diese sind gerade an den unübersichtlichen Kreuzungen und wegen der beengten Straßenverhältnisse durch größere Fahrzeuge besonders gefährdet.     

Hier soll das Vorhaben des Staatlichen Bauamts Rosenheim Abhilfe schaffen: Die jetzt genehmigte Maßnahme beinhaltet den 800 Meter langen Neubau der Kraglinger Spange östlich der Vogtareuther Straße sowie die Rückstufung der alten Staatsstraße 2359 zwischen Gehering und Entleiten zur Ortsstraße. Am südlichen Beginn der Spange – an der Anschlussrampe der Miesbacher Straße in die Salzburger Straße – soll ein Kreisverkehr errichtet werden, der so konzipiert ist, dass auch in Stoßzeiten die Staugefahr möglichst gering bleibt.

Die Regierung von Oberbayern hat im Zuge des Planfeststellungsverfahrens die Einwendungen von 16 Privatpersonen sowie die Stellungnahmen von 22 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Dazu hat die Planfeststellungsbehörde Auflagen insbesondere zugunsten der Belange des Naturschutzes sowie der ansässigen Landwirte und betroffenen Grundstückseigentümer verfügt. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer knapp 0,8 Hektar großen Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Schechen ausgeglichen.

Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d. h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Der Beschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in den Gemeinden Stephanskirchen und Schechen zwei Wochen lang zur Einsicht aus und ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.