Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 072 vom 20.09.2022

Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Ampfing

Die Gemeinde Ampfing, Landkreis Mühldorf a. Inn, plant an der Zangberger Straße 6 einen Neubau mit drei Mietwohnungen. Hierzu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 704.500 Euro bewilligt. Davon werden 234.800 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 469.700 Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 785.000 Euro.

Mit dem Projekt sollen Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und die Erdgeschosswohnung schwellenlos erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2022 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 120 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.