Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 071 vom 19.09.2022

Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Hebertshausen

Die Gemeinde Hebertshausen im Landkreis Dachau errichtet derzeit an der Bahnhofstraße einen Neubau mit sieben Mietwohnungen. Hierfür hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 2.498.100 Euro bewilligt. Davon werden 1.056.700 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 1.441.400 Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten.

Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar, sodass sie sich auch für Personen eignen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2022 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 120 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.