Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 055 vom 04.07.2022

Grünes Licht für den Ausbau der B 304 westlich von Straß

Die Regierung von Oberbayern hat den rund 1,4 Kilometer langen Ausbau der B 304 westlich von Straß, Gemeinde Ainring, im Landkreis Berchtesgadener Land mit Planfeststellungsbeschluss vom 28. Juni 2022 genehmigt. Der unfallanfällige Streckenabschnitt kann dadurch begradigt werden und erhält für eine verbesserte Verkehrssicherheit zudem einen zusätzlichen Geh- und Radweg. Gleichzeitig wird die Brücke über die Bahngleise an dieser Stelle erneuert.

Auf der Ausbaustrecke der B 304 zwischen Hörafing und Straß befinden sich zwei unübersichtliche enge Kurven, die immer wieder zur Unfällen führen. Zudem führt die Bundesstraße in diesem Abschnitt über das Bahngleis der Strecke München – Salzburg. Die letzte turnusmäßige Prüfung der Brücke ergab, dass diese abgerissen und neu gebaut werden muss. So können der Standort und der Winkel geringfügig verändert werden, um die Straßenführung anzupassen und die Gefahrenstelle zu entschärfen.

Durch diesen leicht veränderten Standort werden die Zeiten der Vollsperrung und damit die Einschränkungen des Verkehrs relativ gering gehalten. Während der Verkehr auf der alten Brücke weiter läuft, kann bereits das neue Brückenbauwerk erstellt werden, der Abriss der alten Brücke erfolgt dann nach der Verkehrsfreigabe des neuen Bauwerks. Da bis Straß bereits eine Radwegeführung besteht, wird das Staatliche Bauamt Traunstein als Vorhabensträger der Maßnahme zudem den Geh- und Radweg im Baubereich weiter bis nach Hörafing führen. Dieser wird, mit einem begrünten Streifen von der Fahrbahn getrennt, an der Südseite entlangführen und ist ein weiterer Baustein für einen zukünftigen durchgehenden Radweg zwischen Teisendorf und Freilassing.

Die Regierung von Oberbayern hat die neun privaten Einwendungen und die Stellungnahmen von 22 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Daraus resultierten Planänderungen und Auflagen insbesondere zugunsten der Belange der ansässigen Landwirte und betroffenen Grundstückseigentümer sowie hinsichtlich des Schutzes der alten Römerstraße, die Augsburg mit Salzburg verband und teilweise unter der B 304 liegt. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer knapp 1 ha großen Fläche im Gebiet der Gemeinde Saaldorf-Surheim ausgeglichen.

Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort den Gemeinden Ainring und Saaldorf-Surheim und im Markt Teisendorf zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem in Kürze auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.