Neue Stiftung

Nr. 053 vom 04.07.2022

München: Stiftung VFS Vielfalt.Fördern.Stiften staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die Stiftung VFS Vielfalt.Fördern.Stiften mit Sitz in München am 21.06.2022 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist unter anderem die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung. Zudem hat sich die Stiftung insbesondere auch der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und für diskriminierte Menschen sowie der Förderung weiterer gemeinnütziger sowie mildtätiger Zwecke verschrieben.

Errichtet hat die Stiftung der Verein für Sozialarbeit e. V. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Johannes Seiser unter Telefon (0172) 838 21 81.

Allein im Jahr 2021 hat die Regierung von Oberbayern 39 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.860 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um gut die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2021 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf knapp 4.440 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales - die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.