Abschluss des Raumordnungsverfahrens

Nr. 052 vom 01.07.2022

Oberbayerischer Trassenabschnitt der „Juraleitung“ als raumverträglich eingestuft

Das Raumordnungsverfahren zur sogenannten „Juraleitung“ ist abgeschlossen: Als höhere Landesplanungsbehörde hat die Regierung von Oberbayern den oberbayerischen Trassenabschnitt unter Berücksichtigung mehrerer Maßgaben als raumverträglich beurteilt. Bei dem Projekt soll die bestehende 220 kV-Stromleitung zwischen Raitersaich (Mittelfranken) und Altheim (Niederbayern) durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung ersetzt werden. Auf dem oberbayerischen Teilstück, das die Gemeindegebiete der Stadt Beilngries und des Marktes Altmannstein betrifft, überwiegt der zu erwartende Nutzen für die Belange der Energieversorgung die notwendigen Eingriffe in unbebaute Flächen sowie teilweise in die Belange von Land- und Forstwirtschaft. Die landesplanerische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Beseitigung von Netzengpässen sowie die Versorgung der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft schwerer wiegen.  

Auf Grundlage der im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse knüpft die Regierung von Oberbayern ihre positive Beurteilung an bestimmte Maßgaben: So sollen für die Umsetzung der weiteren Planungsschritte beispielsweise Eingriffe in naturschutzfachlich hochwertige Bereiche vermieden werden und durch geländeangepasste Positionierung der Masten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden. Zudem sollen die Baumaßnahmen bodenschonend ausgeführt werden.        

Im Zuge des Vorhabens will die Tennet TSO GmbH als Netzbetreiberin die neue Leitung überwiegend entlang der Bestandsleitung als Freileitung führen. Die Trasse verläuft auf insgesamt 160 Kilometern Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz, Oberbayern und Niederbayern. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen.

Parallel zur Regierung von Oberbayern haben auch die Regierungen von Mittelfranken, Niederbayern und der Oberpfalz das Raumordnungsverfahren für die in ihren Zuständigkeitsbereichen liegenden Trassenabschnitte mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, sodass die Raumverträglichkeit für das Gesamtprojekt bestätigt ist.

Ziel des Raumordnungsverfahrens: Überprüfung der Raumverträglichkeit
Das im Mai 2021 eingeleitete Raumordnungsverfahren sollte feststellen, wie sich die geplante Stromtrasse auf wichtige Aspekte der zukünftigen Raumentwicklung auswirkt. Dazu zählen unter anderem Natur und Landschaft, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr sowie der Schutz des Wohnumfeldes und der Energieversorgung. Im Zuge des Verfahrens haben die vier betroffenen Regierungen Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände angehört. Ergänzend wurde die Öffentlichkeit beteiligt, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über das Vorhaben zu informieren und zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen.

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist die nun vorgelegte landesplanerische Beurteilung, ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Es hat jedoch keine unmittelbare genehmigende oder ablehnende rechtliche Wirkung. So können aufgrund der vorliegenden Planungstiefe einige noch offene Fragen – beispielsweise zu artenschutzrechtlichen Belangen – im Rahmen des Raumordnungsverfahrens noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine rechtsverbindliche Entscheidung ist erst dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten, in dem das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens in allen Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen ist.

Die Regierung der Oberpfalz, die von der Obersten Landesplanungsbehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit der Federführung des Projektes beauftragt wurde, hat die vier landesplanerischen Teil-Beurteilungen zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Diese ist auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz abrufbar.