Anhaltend hohe Last für das Gesundheitssystem

Nr. 036 vom 01.04.2022

Elektive Eingriffe in oberbayerischen Kliniken bis 18. April weiter nur im Ausnahmefall möglich

Vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Belastung des Gesundheitssystems durch die Corona-Pandemie hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen weiterhin auszusetzen. Die seit November 2021 geltenden und zuletzt bis 2. April 2022 befristeten Anordnungen werden für die 57 oberbayerischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten (Stufe 3b), bis einschließlich 18. April 2022 verlängert.  

Ausnahmen für diese sogenannten „elektiven Eingriffe“ können nach wie vor in Abstimmung mit den für die jeweilige Region zuständigen Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung zugelassen werden, sofern die dadurch in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden insbesondere für einen möglichen erhöhten Bedarf an Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen.

Um stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen, bleiben die Anordnungen weiterhin notwendig: Im Intensivbereich ist bei der Belegung durch Covid-Patienten seit Februar keine Entspannung zu verzeichnen. Die durchschnittliche Auslastung der Intensivbetten liegt in Oberbayern aktuell bei 93%. Zusätzlich sind im Bereich der Normalpflegebetten die Zahlen der Patienten mit Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19 weiterhin deutlich angestiegen. In einzelnen Bereichen führt dies aktuell zu einer Auslastung an vielen Tagen bis zu 96%. Erschwerend kommt nach wie vor hinzu, dass sich die Personalsituation in den Krankenhäusern weiter zuspitzt. Viele Mitarbeitende können krankheitsbedingt, wegen eigener Quarantäne oder betreuungsbedürftigen Angehörigen ihren Dienst nicht ausüben. Der Personalausfall in den einzelnen Krankenhäusern beträgt aktuell zwischen 20 und 30%. Aus diesen Gründen sind nach wie vor in größerem Umfang überregionale Patientensteuerungen erforderlich.

Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen bleiben von der Anordnung weiterhin nicht berührt. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden jeweils die behandelnden Ärzte. Sollten aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten von den jeweiligen Krankenhäusern entsprechend informiert.