Anhaltend hohe Last für das Gesundheitssystem

Nr. 023 vom 18.03.2022

Elektive Eingriffe in Oberbayern bis 2. April weiter nur eingeschränkt möglich

Vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Belastung des Gesundheitssystems durch die Corona-Pandemie hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen weiterhin auszusetzen. Die seit November 2021 geltenden und zuletzt bis 18. März 2022 befristeten Anordnungen werden für die 57 oberbayerischen COVID-19-Schwerpunkt-krankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten (Stufe 3b), bis einschließlich 2. April 2022 verlängert.  

Ausnahmen für diese sogenannten „elektiven Eingriffe“ können nach wie vor in Abstimmung mit den für die jeweilige Region zuständigen Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung zugelassen werden, sofern die dadurch in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden insbesondere für einen möglichen erhöhten Bedarf an Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen.

Um stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen, bleiben die Anordnungen weiterhin notwendig: Seit Anfang März steigen die Inzidenzen erneut an und liegen in den oberbayerischen Städten und Landkreisen über 1000, in einigen sogar über 2000. Seit Ende Februar ist bei den Belegungszahlen mit Covid19-Patienten im Intensivbereich keine Entspannung zu verzeichnen. Im Bereich der Normalpflegebetten ist gleichzeitig die Zahl der Neuaufnahmen von Patienten mit der Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19 signifikant angestiegen. Darüber hinaus bleibt die Personalsituation angespannt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Krankenhäuser können krankheitsbedingt, wegen eigener Quarantäne oder zu betreuenden Familienangehörigen ihren Dienst nicht ausüben. Dieser Umstand führt weiterhin zu spürbaren Auswirkungen auf die Dienstplangestaltung.   

Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen bleiben von der Anordnung weiterhin nicht berührt. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden jeweils die behandelnden Ärzte. Sollten aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten von den jeweiligen Krankenhäusern entsprechend informiert.