Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 022 vom 16.03.2022

Sanierung der 110 kV-Leitung Höllriegelskreuth – Hohenbrunn

Die Regierung von Oberbayern hat die Sanierung der 110 kV-Freileitung zwischen Höllriegelskreuth und Hohenbrunn mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2022 genehmigt. Die rund 16 km lange Leitung stammt aus dem Jahr 1955 und besteht aus insgesamt 73 Stahlgittermasten im Bereich der Gemeinden Baierbrunn, Brunnthal, Hohenbrunn, Oberhaching und Taufkirchen sowie auf gemeindefreiem Gebiet des Grünwalder Forsts. Bei der geplanten Sanierung will die Bayernwerk Netz GmbH mithilfe von Mastverstärkungen und -erhöhungen sowie Ersatzneubauten die Standsicherheit der Leitung und die Boden- und Objektabstände verbessern.

Insgesamt werden an zwölf Stellen Verstärkungen der bestehenden Masten mit einer Fundamentverstärkung durchgeführt und an elf weiteren eine Masterhöhung mit einer Mast- und Fundamentverstärkung. An den Standorten von fünf Masten werden Ersatzneubauten, an neun weiteren Rückbauten der Masten mit Ersatzneubauten an neuen Standorten vorgenommen. Im Zuge der Maßnahmen werden auch die bestehenden Leiterseile im letzten Trassenabschnitt durch identische neue Seile ausgetauscht und das Blitzschutzseil auf der Gesamtlänge der Leitung erneuert.

Die Bayernwerk Netz GmbH als Betreiberin der Leitung will durch die Maßnahme den prognostizierten Engpässen im regionalen Verteilernetz entgegenwirken, die sich insbesondere aus der verstärkten Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ergeben. Auf diese Weise soll eine sichere und leistungsfähige Stromversorgung gewährleistet werden.

Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Private Einwendungen wurden nicht erhoben.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden der Öffentlichkeit für zwei Wochen zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern und Mitarbeitenden wird gemäß den Vorgaben des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die verfahrensübliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt.

Demnach werden der Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen vom 24.03.2022 bis einschließlich 07.04.2022 auf den Internetseiten der Gemeinden Baierbrunn, Brunnthal, Hohenbrunn, Oberhaching und Taufkirchen sowie des Landratsamts München zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Solange und soweit das aktuelle Infektionsgeschehen und die Anforderungen des Infektionsschutzes es zulassen, werden die Unterlagen – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der jeweiligen Gemeinde – auch in Papierform in den Rathäusern zur Einsicht ausgelegt. Details hierzu werden durch die betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht. Die Dokumente sind ab dem 24.03.2022 auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ablauf des vorgenannten Auslegungszeitraums Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.