Anhaltend hohe Last für das Gesundheitssystem

Nr. 017 vom 28.02.2022

Elektive Eingriffe in oberbayerischen Kliniken bis 18. März weiterhin nur im Ausnahmefall möglich

Angesichts der nach wie vor hohen Belastung des Gesundheitssystems hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, weiterhin von unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die seit November 2021 geltenden und zuletzt bis 28. Februar 2022 befristeten Anordnungen werden sowohl für die 57 oberbayerischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten (Stufe 3b), bis einschließlich 18. März 2022 verlängert.  

Ausnahmen für diese sogenannten „elektiven Eingriffe“ können weiterhin nach Abstimmung mit den für die jeweilige Region zuständigen Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung zugelassen werden. Dazu müssen die betroffenen Kliniken jedoch sicherstellen, dass die dadurch in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden insbesondere für einen möglichen erhöhten Bedarf an Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen.

Oberstes Ziel bleibt es, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Unter dieser Prämisse sind die Anordnungen weiterhin notwendig: Seit Ende Januar ist bei den Belegungszahlen mit Covid-Patienten im Intensivbereich wieder eine Zunahme zu beobachten. Im Bereich der Normalpflegebetten sind die Neuaufnahmen von Patienten mit der Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19 jedoch deutlich angestiegen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Personalsituation den Kliniken zunehmend Grenzen setzt. Eine betrieblich relevante Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann krankheitsbedingt, wegen eigener Quarantäne oder zu betreuenden Familienangehörigen ihren Dienst nicht ausüben. Personalausfälle führen in vielen Krankenhäusern bereits zu deutlichen Auswirkungen auf die Dienstplangestaltung.

Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung nach wie vor nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden allein die behandelnden Ärzte. Soweit aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.

Die von den Anordnungen betroffenen Kliniken sind im Anhang aufgelistet.