Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 013 vom 09.02.2022

Grünes Licht für Neubau der Lechbrücke bei Gründl

Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Ersatzneubau der sanierungsbedürftigen Lechbrücke an der Staatsstraße St 2059 zwischen Lechbruck am See (Landkreis Ostallgäu) und dem Ortsteil Gründl der Gemeinde Prem (Landkreis Weilheim-Schongau) genehmigt. Die Erhaltung der rund 260 Meter langen Trasse ist unter anderem notwendig, da sie die Verbindung zwischen den Bundesstraßen B 16, B 17 und B 23 darstellt, die wiederum bedeutende Nord-Süd-Verbindungen nach und aus Richtung Österreich sind.

Im Zuge der bestandsnahen Erneuerung plant das Staatliche Bauamt Weilheim als Vorhabenträger, die Linienführung der St 2059 geringfügig anzupassen, außerdem soll der Gehweg teilweise verlängert und verbreitert werden. Auf der Ostseite der Brücke ist zur sicheren Überquerung der Staatsstraße und als Verbindung der ausgewiesenen Lech-Wanderwege eine Querungshilfe vorgesehen. Während der Bauzeit wird der Verkehr über eine Behelfsbrücke mit einseitigem Gehweg südlich der jetzigen Brücke geführt.

Im Verfahren hat die Regierung von Oberbayern zwei private Einwendungen sowie die Stellungnahmen von mehr als 20 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. So macht der nun genehmigte Plan insbesondere Auflagen zum Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz. Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer rund 0,38 Hektar großen Ausgleichsfläche teilweise ausgeglichen, ergänzend erfolgt eine Ausgleichszahlung an den Bayerischen Naturschutzfonds.

Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d. h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klage erhoben wurde. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in den Gemeinden Lechbruck und Prem sowie der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Zudem ist er auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.