Anhaltend hohe Last für das Gesundheitssystem

Nr. 011 vom 31.01.2022

Elektive Eingriffe bleiben in oberbayerischen Kliniken bis Ende Februar ausgesetzt
Ausnahmen möglich

Angesichts der weiterhin hohen Belastung des Gesundheitssystems hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, weiterhin von unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die seit November 2021 geltenden und zunächst bis 31. Januar 2022 befristeten Anordnungen werden sowohl für die 57 oberbayerischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten (Stufe 3b), bis einschließlich 28. Februar 2022 verlängert.  

Ausnahmen für diese elektiven Eingriffe können nach Abstimmung mit den für die jeweilige Region zuständigen Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung zugelassen werden. Dazu müssen die betroffenen Kliniken jedoch sicherstellen, dass die dadurch in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden insbesondere für einen möglichen erhöhten Bedarf an Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen.

Oberstes Ziel bleibt es, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Unter dieser Prämisse sind die Anordnungen weiterhin notwendig: Zwar ist die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten in Oberbayern tendenziell rückläufig. Gleichzeitig ist jedoch aufgrund der mittlerweile vorherrschenden Virusvariante Omikron ein massiv steigender Belegungsdruck für Normalpflegebetten zu verzeichnen. So hat sich die Zahl der dort aufgenommenen Patienten mit oder wegen einer SARS-CoV-2-Infektion innerhalb der letzten Woche verdoppelt. Darüber hinaus sorgt die hohe Infektiosität der Omikron-Variante in vielen oberbayerischen Kliniken für eine sehr angespannte Personalsituation und deutlich spürbare Auswirkungen auf die Dienstplangestaltung, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend aufgrund von Infektionen oder Quarantäne ausfallen.   

Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung nach wie vor nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. Soweit aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.

Die von den Anordnungen betroffenen Kliniken sind im Anhang aufgelistet.