Wolf in Südostoberbayern

Nr. 009 vom 25.01.2022

Regierung von Oberbayern legt Rechtsmittel gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ein

Die Regierung von Oberbayern ist weiterhin der Auffassung, dass die Entnahme des Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m im südöstlichen Oberbayern zum Schutz vor Gefahren für Menschen erforderlich ist. Die vom Verwaltungsgericht München mit Beschlüssen vom 21. Februar 2021 vorrangig geforderten vorausgehenden Maßnahmen wie Monitoring, Besenderung und Vergrämung hält die Regierung nicht für praktikabel, um dem Problem zeitgerecht Rechnung zu tragen. Sie strebt deshalb eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung an und hat die Landesanwaltschaft Bayern heute gebeten, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.