Weiterhin angespannte Lage in oberbayerischen Krankenhäusern

Nr. 002 vom 10.01.2022

Aufschiebbare stationäre Behandlungen bleiben in Oberbayern vorerst bis Ende Januar ausgesetzt

Im Hinblick auf die weiterhin angespannte Lage hat die Regierung von Oberbayern 76 oberbayerische Kliniken dazu verpflichtet, weiterhin von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die bereits im November 2021 getroffenen Anordnungen, die zunächst bis 10. Januar 2022 befristet waren, werden damit vorerst bis einschließlich 31. Januar 2022 verlängert. Sie gelten sowohl für 57 COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet (Stufe 3b) behandelt hatten.

Oberstes Ziel bleibt es, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Die Anordnungen sind weiterhin notwendig, weil nach wie vor ein hoher Belegungsdruck für Intensivbetten, die in Oberbayern derzeit zu rund 90 Prozent ausgelastet sind, zu verzeichnen ist. Zugleich steigen aktuell insbesondere aufgrund der Virusvariante Omikron die Infektionszahlen wieder deutlich an. Auch wenn in der aktuellen Phase die Schwere der Krankheitsverläufe bei mit der Omikron-Variante infizierten Personen nicht abschließend beurteilt werden kann, ist doch insbesondere in Hotspots eine deutliche Zunahme der Hospitalisierung feststellbar.    

Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung weiterhin nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. Soweit aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.

Die von den Anordnungen betroffenen Kliniken sind im Anhang aufgelistet.