Kritische Lage in oberbayerischen Krankenhäusern

Nr. 071 vom 17.11.2021

Keine aufschiebbaren stationären Behandlungen mehr in oberbayerischen Corona-Schwerpunktkrankenhäusern

Angesichts der höchst angespannten Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser im gesamten Regierungsbezirk nach Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die stationären Kapazitäten sollen für die Behandlung von Notfallpatienten, COVID-19-Patienten sowie Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reserviert werden.        

Die Anordnung gilt für die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser in allen oberbayerischen Rettungszweckverbänden (Liste der Krankenhäuser siehe Anlage) bis einschließlich 10. Januar 2022. Das gestiegene Aufkommen an Corona-Patienten, das weiterhin ungebremst exponentielle Infektionsgeschehen sowie die Auslastung der Intensivbetten, die für ganz Oberbayern 94 Prozent beträgt, und die massive Zunahme der Belegung der Betten auf den Normalstationen mit COVID-Patienten machten eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse erforderlich. Ziel ist es, eine ausreichende intensiv- und allgemeine medizinische Versorgung von allen Patienten sicherzustellen, die durch medizinische Notfälle – wie beispielsweise Schlaganfall und Herzinfarkt – aber auch durch schwere   COVID-19-Erkrankungen besonders betroffen sind oder deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann.

Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betrifft Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß. Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung selbstverständlich nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.

Soweit aufgrund der Verfügung der Regierung von Oberbayern bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.

„Die Entwicklung in den oberbayerischen Krankenhäusern gibt Anlass zu Besorgnis. Das Personal in den Kliniken arbeitet bereits seit geraumer Zeit an der Grenze der physischen und psychischen Belastung. Mir ist bewusst, dass die nun notwendige Absage oder Verschiebung von Behandlungen für viele Patientinnen und Patienten eine Belastung darstellt. Die sich zuspitzende Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern lässt uns aber leider keine andere Wahl. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie ihre Familien bitte ich um Verständnis“, so Regierungspräsidentin Maria Els. Sie appelliert eindringlich an die Bevölkerung, weiterhin Vorsicht walten zu lassen und die allgemeinen Infektionsschutzregeln zu beachten: „Halten wir zusammen! Lassen Sie sich impfen, soweit noch nicht geschehen! Denken Sie rechtzeitig auch an eine Auffrischungsimpfung! Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung kann es gelingen, auch die vierte Infektionswelle zu bewältigen.“