Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 070 vom 17.11.2021

Neue Masten und Seile für die 110 kV-Leitung zwischen Maisach und Aichach

Auf der bestehenden 110 kV-Leitung zwischen Maisach und Aichach werden insgesamt 28 Masten im Bereich der Gemeinden Erdweg, Odelzhausen und Sulzemoos durch Neubauten ersetzt, die bestehenden drei Leiterseile ersetzt (sog. Umbeseilung) sowie drei weitere Leiterseile aufgelegt. Die Regierung von Oberbayern hat dieses Vorhaben nun mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. November 2021 genehmigt. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen werden Anfang Dezember der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme zugänglich gemacht.
 
Im Zuge der Maßnahme werden die Masten in den drei Gemeinden standortgleich ausgetauscht. Dazu erhalten der bestehende und der neue Stromkreis leistungsfähigere Leiterseile. Wegen der erforderlichen zusätzlichen Traversenebene werden sogenannte Donaumaste eingesetzt, bei der sich je zwei Leiterseile eines Stromkreises auf einer Traverse befinden und eines auf der anderen. Durch den standortgleichen Ersatzneubau werden die Spannfelder zwischen den Masten nicht verändert. Durch die zweite Traversenebene, eine höhere Mastspitze und auch aufgrund der Berücksichtigung einer höheren Bodenabstandskurve, die der Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der betroffenen Ackerflächen dient, werden die neuen Maste höher sein als die bestehenden.

Die Bayernwerk Netz GmbH als Betreiberin der Leitung will durch die Maßnahme den prognostizierten Engpässen im regionalen Verteilernetz entgegenwirken, die sich insbesondere aus der verstärkten Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ergeben. Auf diese Weise soll eine sichere und leistungsfähige Stromversorgung gewährleistet werden.

Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie private Einwendungen geprüft und soweit möglich berücksichtigt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden nun der Öffentlichkeit für zwei Wochen zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern wird gemäß den Vorgaben des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die verfahrensübliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt.

Demnach werden der Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen vom 08.12.2021 bis einschließlich 22.12.2021 auf den Internetseiten der Gemeinden Erdweg, Odelzhausen und Sulzemoos zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Solange und soweit das aktuelle Infektionsgeschehen und die Anforderungen des Infektionsschutzes es zulassen, werden die Unterlagen – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der jeweiligen Gemeinde – auch in Papierform in den Rathäusern zur Einsicht ausgelegt. Details hierzu werden vorab durch die betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht. Weiterhin sind die Dokumente auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.