Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 068 vom 27.10.2021

Grünes Licht für den Ausbau der Bundesstraße B2 zwischen Wielenbach und Pähl

Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den bestandsorientierten dreistreifigen Ausbau der Bundestraße B2 im Abschnitt zwischen Wielenbach und Pähl (Landkreis Weilheim-Schongau) genehmigt. Der knapp 2,5 Kilometer lange Bauabschnitt beginnt im Süden an der Einmündung der Staatsstraße St 2056 und endet im Norden an der Einmündung der Kreisstraße WM 9. Die Maßnahme beinhaltet auch den Umbau des bestehenden Knotenpunkts mit der Staatsstraße St 2066 nördlich von Wilzhofen und soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, der als Unfallhäufigkeitsstrecke gilt.

Dazu wird unter anderem an die bestehende zweistreifige Fahrbahn in Teilbereichen eine dritte Fahrspur angebaut. So entstehen von der Kreisstraße WM 9 bis zur Einmündung der St 2066 weitere sichere Überholabschnitte. Bestehende Knotenpunkte wie die nördliche spitzwinklige Einmündung eines Anschlussastes der St 2066 und die Einmündung der Schützenstraße in die B2 werden beseitigt. Im Bereich des südlichen Anschlussastes der St 2066 wird ein Brückenbauwerk über die B2 errichtet, um die Bundesstraße über Verbindungsrampen mit der St 2066 zu verknüpfen.

Im Verfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 22 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie von privaten Einwendern geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen werden auf einer Fläche von insgesamt 3,47 ha durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Gemeinde Wielenbach, der Gemeinde Pähl und der Gemeinde Tutzing zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.