Neue Stiftung in München

Nr. 060 vom 11.10.2021

Marcel Dittrich gemeinnützige Wohnbaustiftung staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die Marcel Dittrich gemeinnützige Wohnbaustiftung mit Sitz in München am 27. September 2021 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zwecke der Stiftung sind die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen mit dem Ziel der Beseitigung und Linderung der Wohnungsnot, die Förderung des Wohlfahrtswesens, des Schutzes von Familien, der Erziehung und der Bildung sowie der Altenhilfe. Darüber hinaus sollen der Natur- und Umweltschutz und die Landschaftspflege gefördert werden. Errichtet hat die Stiftung Herr Marcel Dittrich. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt er unter der Telefonnummer (089) 290 009-0.

Allein im Jahr 2020 hat die Regierung von Oberbayern 52 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.880 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um gut die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2020 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.400 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der ►Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.