Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 057 vom 23.09.2021

Grünes Licht für Neubau der Autobahn-Rastanlage Otterfing

Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC (sog. PWC-Anlage) an der Bundesautobahn A8 München – Rosenheim bei Otterfing im Landkreis Miesbach genehmigt. Ziel der Maßnahme ist es, auf diesem Streckenabschnitt eine ausreichende Zahl von Rastanlagen mit Parkmöglichkeiten vorzuhalten, damit insbesondere Berufskraftfahrer im Güterfernverkehr die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten einhalten können.

Im Zuge des Neubaus soll die PWC-Anlage ausschließlich mit Lkw-Stellplätzen ausgestattet werden, die sich parallel zur Autobahn in Form einer Doppelharfe auffächern. Darüber hinaus werden entlang der Durchfahrgasse zwischen Ein- und Ausfahrt der Anlage Stellplätze für Großraum- und Schwertransportfahrzeuge errichtet. Insgesamt entstehen so 106 Lkw-Stellplätze sowie ein rund 360 Meter langer Parkstreifen für Schwertransportfahrzeuge. Zum Schutz der übernachtenden Lkw-Fahrer wird zwischen der Autobahn und der PWC-Anlage ein drei Meter hoher Lärm- und Sichtschutzwall errichtet. Der bisher bestehende Parkplatz Otterfing, der etwa 1,5 Kilometer entfernt auf dem Gebiet der Gemeinde Brunnthal im Landkreis München liegt, wird aufgegeben und als Ausgleichsmaßnahme wieder aufgeforstet.

Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von 18 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie weiteren Einwendern geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen werden auf einer Fläche von insgesamt 3,7 ha durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d. h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung vom 7. bis 21. Oktober 2021 in den Gemeinden Otterfing, Brunnthal, Grasbrunn und Vaterstetten zur Einsicht aus. Er ist zudem in Kürze auf der ►Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.