Regierung von Oberbayern verschiebt erneut Frist für das Walzverbot

Nr. 017 vom 01.04.2021

Walzen von Grünlandflächen im südlichen Oberbayern bis 8. April möglich

Die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen ließen vor allem im Süden Oberbayerns ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden bis zum 1. April kaum zu. Die Regierung von Oberbayern hat daher erneut durch Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, München, Rosenheim, Starnberg, Traunstein, Weilheim-Schongau sowie in der kreisfreien Stadt Rosenheim um eine Woche verschoben. In diesen Gebieten ist das Walzen demnach noch bis einschließlich 8. April 2021 gestattet. Ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete in ganz Oberbayern: Dort gilt bereits seit dem 16. März ein Walzverbot.

Seit 2020 dürfen Grünlandflächen nach dem 15. März nicht mehr gewalzt werden. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor dem 15. März nicht zu, sind gebietsbezogene Ausnahmen möglich. Vor diesem Hintergrund hatte die Regierung von Oberbayern bereits durch Allgemeinverfügung vom 26. Februar 2021 das Walzen in allen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten bis einschließlich 1. April 2021 gestattet.

Die jetzige Entscheidung zur Fristverlängerung in ausgewählten Gebieten im Süden Oberbayerns erfolgte erneut auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahmen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Regionen und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).

Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 29. März 2021 ist auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar. Die von der Verschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete sind im Internetangebot FIS-Web Online auf der Homepage des LfU unter www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur abrufbar. Landwirte können über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) etwaige Wiesenbrütergebiete auf ihren Flächen einsehen.

Hintergrundinformationen
Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass der Boden sich nach dem Winterfrost rückverfestigen kann und die Durchwurzelung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein, der Feuchtegehalt des Bodens nicht über 80% der nutzbaren Feldkapazität liegen. Die Gräser sollen sich im Stadium des Wiederergrünens befinden. Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen dauert meist nur wenige Tage.