Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 002 vom 13.01.2021

Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Ottobrunn

Die Gemeinde Ottobrunn im Landkreis München plant die Errichtung von zwei Neubauten mit insgesamt zwölf Mietwohnungen. Die Gebäude entstehen an der Hochackerstraße 8 und an der Gartenstraße 11. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von insgesamt 6.953.500 Euro bewilligt. Davon werden 3.453.500 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 3.500.000 Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der beiden Baumaßnahmen belaufen sich auf 11.511.380 Euro.

Es entstehen Familienwohnungen mit drei und vier Zimmern. Mit dem Projekt sollen Mietwohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet, ein Aufzug oder ein Treppenlift kann bei Bedarf nachgerüstet werden. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2020 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 202 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.