Humanitäre Aufnahmeprogramme

Nr. 135 vom 10.12.2020

Regierung von Oberbayern schafft neues Übergangswohnheim in Gilching

Die Regierung von Oberbayern hat in Gilching ein Übergangswohnheim mit Platz für bis zu 61 Personen eröffnet. Diese Einrichtung dient neben der Unterbringung von Spätaussiedler*innen und jüdischen Emigrant*innen vor allem auch der Aufnahme sogenannter Kontingentflüchtlinge des „Humanitären Aufnahmeprogrammes“ (HAP) sowie von Personen aus dem „Resettlement-Programm“ des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR), das sich an vulnerable Personen mit besonders hohem Schutzbedarf richtet. Übergangswohnheime werden als staatliche Einrichtungen von den Bezirksregierungen betrieben.

Die Bewohner*innen reisen legal über eines der bestehenden Aufnahmeprogramme in die Bundesrepublik Deutschland ein. Sie müssen nach ihrer Ankunft kein gesondertes Asylverfahren mehr durchlaufen, sondern verfügen bereits bei der Einreise über einen Aufenthaltsstatus, der es ihnen erlaubt, eine Arbeitsstelle anzunehmen sowie selbst eine Wohnung anzumieten. Bis die aufgenommenen Personen eigenständigen Wohnraum gefunden haben, erfolgt die Unterbringung in einem Übergangswohnheim. Die zentral in Gilching gelegene Unterkunft verfügt über 22 Zimmer mit jeweils eigenem Bad mit Dusche und WC, dazu gibt es einen gemeinsamen Küchenbereich. Einige Zimmer verfügen darüber hinaus zusätzlich über Anschlüsse für eigene Küchen.

„Wir nehmen in der Einrichtung Menschen auf, die besonders schutzbedürftig sind und über spezielle Programme legal und sicher zu uns kommen. Im Übergangswohnheim bieten wir ihnen eine erste Bleibe und Unterstützung bei der Gewinnung neuer Perspektiven“, unterstreicht Regierungspräsidentin Maria Els die große Bedeutung dieser neuen Einrichtung. Sie dankt der Gemeinde Gilching sowie dem Landratsamt Starnberg für deren Unterstützung und die gute Zusammenarbeit bei diesem Projekt wie auch bei der Unterbringung von Asylsuchenden.

„Menschen in besonderen Notlagen können und wollen wir auf Verwaltungsebene unkompliziert und pragmatisch helfen. Deshalb haben wir der Errichtung des Übergangswohnheims bei uns im Landkreis zugestimmt, unabhängig von der Aufnahmequote des staatlichen Verteilungsschlüssels, den wir ohnehin übererfüllen“, betont der Starnberger Landrat Stefan Frey.

Anfang Dezember sind die ersten Personen in das neu eingerichtete Übergangswohnheim in Gilching eingezogen. Dabei handelt es sich um neu im Bundesgebiet aufgenommene Personen aus der Ukraine, die in Gilching zunächst die gemäß der Einreisequarantäneverordnung (EQV) vorgeschriebene Einreisequarantäne verbringen werden. Eine weitere Familie wird zeitnah folgen.

Das Übergangswohnheim in Gilching wird derzeit vor allem für die vorgeschriebene Einreisequarantäne genutzt, die auch für Personen aus den diversen humanitären Aufnahmeprogrammen gilt. Mittelfristig soll es jedoch regulär belegt werden.

Die Regierung von Oberbayern betreibt neben der nunmehr eröffneten Einrichtung in Gilching noch sechs weitere Übergangswohnheime im Regierungsbezirk Oberbayern mit einer Gesamtkapazität für insgesamt 577 Personen.