Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 130 vom 18.11.2020

Erneuerung der 110 kV-Leitung zwischen Höllriegelskreuth und Hohenbrunn

Die Regierung von Oberbayern leitet auf Antrag der Bayernwerk Netz GmbH das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der bestehenden 110-kV-Freileitung Höllriegelskreuth – Hohenbrunn im Bereich der Gemeinden Baierbrunn, Oberhaching, Taufkirchen, Brunnthal, Hohenbrunn sowie im gemeindefreien Gebiet Grünwalder Forst (Landkreis München) ein.  Das Vorhaben soll der Ertüchtigung und Sicherstellung der heutigen Anforderungen an die Standfestigkeit der Masten dienen.

Bei der Maßnahme soll die Standsicherheit der Leitung durch Mast- und Fundamentverstärkungen an einzelnen Masten erhöht werden. Zudem ist vorgesehen, mehrere Masten zu erhöhen, um die Boden- und Objektabstände zu verbessern. An fünf Masten soll ein Ersatzneubau am gleichen Standort, an neun weiteren Masten ein Ersatzneubau an einem neuen Standort und ein Rückbau stattfinden.  

Im Zuge der genannten Maßnahmen werden teilweise auch die bestehenden Leiterseile durch neue Seile ausgetauscht. Das Blitzschutzseil wird auf der Gesamtlänge der Leitung erneuert.

Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern wird gemäß § 3 Abs. 1 des Ende Mai in Kraft getretenen Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die sonst übliche Auslegung in Papierform in den betroffenen Gemeinden durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt. Unabhängig davon werden die Planunterlagen zusätzlich in den Gemeinden Baierbrunn, Oberhaching, Taufkirchen, Brunnthal und Hohenbrunn sowie im Landratsamt München (für das gemeindefreie Gebiet Grünwalder Forst) ausgelegt. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, wird durch ortsübliche Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden bzw. im Landratsamt München mitgeteilt. Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich.

Hinweis zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmaligen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.

Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von einem Monat Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.