Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)

Nr. 125 vom 11.11.2020

Mehr als 680.000 Euro für Sanierung des Freibads in Burgkirchen a.d.Alz

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz, Landkreis Altötting, erhält für die Sanierung des Freibads einen Zuschuss in Höhe von 683.700 Euro. Die Regierung von Oberbayern hat die Förderung für die Sanierung und den Abbau baulicher Barrieren von kommunalen Schwimmbädern im Rahmen des Sonderprogramms Schwimmbadförderung (SPSF) bewilligt.

Mit den Fördergeldern saniert die Gemeinde insbesondere das Erlebnisbecken mit Lehrschwimmbahnen. Zudem wird die komplette Badewassertechnik erneuert und das Technikgebäude erweitert. Darüber hinaus ist ein behindertengerechter Einstieg als barrierefreier Zugang zum Erlebnisbecken vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahme unterstützt den Erhalt der kommunalen Bäder und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche schwimmen lernen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 5.761.160 Euro.  

Für das Sonderprogramm Schwimmbadförderung sind im Doppelhaushalt des Freistaats Bayern 2019/2020 pro Haushaltsjahr 20 Millionen Euro eingestellt. Die Programmlaufzeit soll zunächst sechs Jahre mit einem jährlichen Bewilligungsrahmen von 20 Millionen Euro betragen. Das SPSF umfasst für Oberbayern in den Jahren 2019/2020 insgesamt 5,5 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden bauliche Investitionen in Schwimmbecken sowie dem Badetrieb zugeordnete Umkleiden, Duschbereiche, WC-Anlagen und Technikbereiche. Mit dem Programm soll die Sanierung von kommunalen Bädern gefördert werden, die nicht in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sind und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.

Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter:
https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/foerderprogramme/sonderprogramm-schwimmbadfoerderung/index.php.