Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 122 vom 30.10.2020

Grünes Licht für den Bau der Ortsumfahrung Laufen

Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Laufen erlassen. Durch die Realisierung der Maßnahme soll die Bundesstraße B 20, die bislang durch die Stadt Laufen verläuft, künftig westlich am Stadtkern vorbeiführen. Ziel ist es, die Anwohner der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus soll eine leistungsfähige Bundesfernstraßenverbindung geschaffen werden: Als eine der bedeutendsten Nord-Süd-Verbindungen im ostbayerischen Raum verbindet die B 20 unter anderem die A 8 und die A 94.  

Die neu geplante, rund 4,8 Kilometer lange Ortsumfahrung Laufen beginnt östlich von Letten, überquert die Bahnlinie Mühldorf-Freilassing und führt östlich an Hasenhaus und Biburg vorbei. Sie umfährt Haiden im Westen, überquert die Staatsstraße St 2103 und führt unter der Kreisstraße BGL 3 hindurch. Zwischen Daring und Lepperding unterquert sie nochmals die Bahnlinie, kreuzt die Salzachhangleite mit Grünbrücke und Hangleitenbrücke und schließt bei Niederheining wieder an die bestehende B 20 an.

Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungahmen von mehr als 20 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Ebenfalls geprüft wurden zahlreiche Einwendungen von Privatpersonen. Überprüft wurde im Rahmen des Variantenvergleichs insbesondere auch eine von den Einwendern eingebrachte Variante, die teils entlang der Bahnlinie führt. Diese wurde jedoch nicht als vorzugswürdig beurteilt.

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben.

Der Beschluss einschließlich der planfestgestellten Unterlagen ist ab dem 4. November 2020 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter der Rubrik „Service > Planverfahren, Planfeststellungen > Beschlüsse, Bescheide, Abgeschlossene Verfahren“ abrufbar. Er wird ab dann zudem in der Stadt Laufen und der Gemeinde Saaldorf-Surheim zwei Wochen lang zur Einsicht ausliegen.

Auf Grund der aktuellen Corona-Situation wird dringend empfohlen, die Unterlagen online einzusehen. Wer vor Ort Einsicht in die Papierunterlagen nehmen möchte, sollte vorab in jedem Fall die entsprechende Gemeindeverwaltung telefonisch kontaktieren und sich über die zu beachtenden Regeln zum Gesundheitsschutz informieren.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ende der öffentlichen Auslegung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München erhoben werden.