Großflughafen München

Nr. 095 vom 07.08.2020

Flughafen München: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan beginnt

Die Regierung von Oberbayern erstellt als zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München. Ziel dieser Planung ist es, Lärmprobleme zu erkennen und deren Auswirkungen zu regeln. Die Öffentlichkeit erhält frühzeitig die Möglichkeit, an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Mit der Lärmaktionsplanung setzt die Regierung die Richtlinie der EU zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm um.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt hierbei in zwei Mitwirkungsphasen: In der ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, zielgerichtete Fragen zum Lärmaktionsplan für den Großflughafen München zu beantworten. Die Fragen sowie nähere Informationen zum Lärmaktionsplan können auf der Internetseite "Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München" unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/index.html#Laermaktionsplaene.  
Die erste Mitwirkungsphase beginnt am 07.08.2020 und endet am 21.09.2020.

Die eingegangenen Rückmeldungen werden von der Regierung von Oberbayern erfasst, ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs eines Lärmaktionsplans berücksichtigt. Im Anschluss findet im Rahmen einer zweiten Mitwirkungsphase eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit statt.  

Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die vorhandenen zwei Start- und Landebahnen.