Planfeststellungsbeschluss: U5-Weiterbau zum neuen Bahnhof "Am Knie"

Nr. 090 vom 28.07.2020

Grünes Licht für zweiten Teilabschnitt der U5-Verlängerung

Die Regierung von Oberbayern hat heute den zweiten Abschnitt der U5-Verlängerung nach Pasing zwischen den künftigen U-Bahnhöfen Willibaldstraße und Am Knie genehmigt. Die Neubautrasse verläuft von der Gotthardstraße unter der städtischen Kleingartenanlage an der Fischer-von-Erlach-Straße, weiter zwischen dem Gelände des Eis- und Funsport-zentrums West und dem Westbad stadtauswärts bis zum neuen U-Bahnhof Am Knie. Dieser entsteht zwischen der Agnes-Bernauer-Straße und der Landsberger Straße.

Ziel der Landeshauptstadt München ist die Weiterführung der U5 zum Bahnhof Pasing, einem der bedeutsamsten innerstädtischen Verkehrsknotenpunkte Münchens. Bereits im November 2019 hatte die Regierung den ersten von insgesamt drei Teilabschnitten für die U5-Verlängerung von der bisherigen Endhaltestelle Laimer Platz bis zum neuen U-Bahnhof Willibaldstraße genehmigt. Nunmehr folgt mit Planfeststellungsbeschluss vom heutigen Tag der zweite Abschnitt vom U-Bahnhof Willibaldstraße bis zum neuen U-Bahnhof Am Knie.

Durch die Realisierung des zweiten Bauabschnitts werden neue an der Linie liegende Siedlungsgebiete im östlichen Teil von Pasing erschlossen. Die Besucher des Westbads, des Eis- und Funsportzentrums West und der Sportplätze an der Agnes-Bernauer-Straße können ebenfalls die neue Haltestelle nutzen. So wird eine direkte Verbindung ohne Umsteigen zum Münchner Stadtzentrum geschaffen. Durch die zusätzliche Anbindung der Trambahnlinien 19 und N19, der Stadtbuslinie 130 und die Nähe zur Metrobuslinie 57 werden zahlreiche neue Umsteigemöglichkeiten von und zu einzelnen Zielen in den Stadtteilen Laim und Pasing eröffnet.

Südöstlich und nordwestlich des neuen U-Bahnhofs Am Knie werden zwei Streckentunnel für die beiden U-Bahn-Gleise in bergmännischer Bauweise mit sogenannten Tunnelvortriebsmaschinen erstellt. Beim Bau des U-Bahnhofs selbst wird in einem ersten Schritt die Südwestseite, im zweiten Schritt die Nordostseite erstellt. Die beiden Bauphasen sollen etwa 12 bzw. 16 Monate andauern. Während dieser Zeit ist eine provisorische Verkehrsführung des Straßenverkehrs und der Trambahn in der Straße „Am Knie“ zunächst auf der Nordostseite, dann auf der Südwestseite vorgesehen.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die Regierung von Oberbayern verschiedene Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört und den Plan öffentlich ausgelegt. Die einzelnen Belange wurden sorgfältig geprüft und abgewogen.

Der Planfeststellungsbeschluss ist mit zahlreichen Nebenbestimmungen unter anderem zu Bauausführung, Immissions-, Natur- und Landschaftsschutz versehen. Rechte und Belange betroffener Anwohner werden durch besondere Auflagen und gesetzliche Regeln in vollem Umfang gewahrt. Der Beschluss wird mit den festgestellten Planunterlagen in der Landeshauptstadt München nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt. Er ist zudem in Kürze auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.