Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 084 vom 20.07.2020

Grünes Licht für den Bau der Ortsumfahrung Parsdorf und Weißenfeld

Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Bau der Ortsumfahrung Parsdorf und Weißenfeld genehmigt. Die Kreisstraße EBE 4 verläuft bislang durch Weißenfeld, die Kreisstraße EBE 17 durch Parsdorf. Um diese beiden Ortsteile wie auch den Ortsteil Hergolding vom Durchgangsverkehr zu entlasten, plant die Gemeinde Vaterstetten eine kombinierte Ortsumfahrung. Dabei werden die Kreisstraßen in Sonderbaulast von der Gemeinde geplant und errichtet, anschließend gehen sie auf den Landkreis Ebersberg über.

Die Ortsumfahrung führt in einem Bogen nördlich um Weißenfeld herum. Richtung Norden zweigt ein Ast nach Parsdorf ab, der mit einer Brücke die A 94 überquert. Die Ortsumfahrung hat damit insgesamt eine Länge von rund fünf Kilometern und soll den Durchgangsverkehr, der bislang durch Weißenfeld Richtung München sowie durch Hergolding und Parsdorf ins dortige Gewerbegebiet fließt, aufnehmen und so die Anwohner der Ortsdurchfahrten entlasten.

Die Regierung von Oberbayern hat die Stellungahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Gleiches gilt für die Einwendungen von Privaten.

Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heißt er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in den Gemeinden Vaterstetten und Feldkirchen für zwei Wochen zur Einsicht aus und ist demnächst auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.