Regierung von Oberbayern schließt Raumordnungsverfahren ab

Nr. 083 vom 17.07.2020

Grünes Licht für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in Peiting

Im Raumordnungsverfahren für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes am Zeißlerweg in der Marktgemeinde Peiting, Landkreis Weilheim-Schongau, gibt die Regierung von Oberbayern aus landesplanerischer Sicht grünes Licht für das Vorhaben. Sie fordert aber insbesondere, auf einen möglichst geringen Flächenverbrauch zu achten. Zudem sollte die Versiegelung der Freiflächen so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem müsste eine räumlich nahe Anbindung des Bau- und Gartenmarktes an einen geeigneten ÖPNV-Anschluss sichergestellt werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob der Markt zumindest teilweise aus regenerativen Energiequellen versorgt werden kann.

In Peiting am Zeißlerweg plant die Herimo GmbH & Co. KG die Errichtung eines Bau- und Gartenmarkts, der eine Verkaufsfläche von insgesamt rund 7.800 Quadratmetern umfassen soll. Zudem sind eine Waschstraße und Waschboxen sowie 240 ebenerdige Parkplätze vorgesehen. Das rund drei Hektar große Grundstück liegt in einem neu zu schaffenden Sondergebiet im Süden von Peiting und grenzt an das bestehende Gewerbegebiet Zeißlerweg an. Die Verkehrsanbindung des geplanten Bau- und Gartenmarktes soll über den nördlich angrenzenden Zeißlerweg erfolgen, der in östlicher Richtung auf die Ammergauer Straße trifft. Für den öffentlichen Personennahverkehr plant die Herimo GmbH & Co. KG als Vorhabenträgerin, den Standort über die Bushaltestelle „V-Markt“ zu erschließen, die rund 550 Meter entfernt liegt.

Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden, Institutionen, Kommunen und der Öffentlichkeit geprüft und sorgfältig abgewogen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte – wie beispielsweise gewerbliche Wirtschaft, Siedlungsstruktur, Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr und Immissionsschutz – auswirkt.

Ergebnis der Prüfung ist die sogenannte landesplanerische Beurteilung, ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben enthält die landesplanerische Beurteilung allerdings nicht: Diese bleibt dem laufenden Bauleitplanverfahren und den Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.