Kommunalwahl am 15. März 2020

Nr. 033 vom 17.02.2020

Kommunalwahl: Beschwerdeausschuss weist Beschwerden zurück

Der für die Kommunalwahlen in Oberbayern zuständige Beschwerdeausschuss hat heute unter dem Vorsitz von Regierungsvizepräsident Walter Jonas in seiner öffentlichen Sitzung Einwendungen gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen aus der Gemeinde Aschheim, der Stadt Wasserburg a.Inn und der Landeshauptstadt München geprüft und folgendermaßen entschieden:

Gemeinde Aschheim:
Der Beschwerdeantrag der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN wegen teilweiser Ungültigerklärung des Wahlvorschlags zur Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Aschheim wurde als unzulässig zurückgewiesen. Bereits die Einwendungen der Beschwerdeführerin zum Wahlausschuss wurden nicht form- und fristgerecht erhoben.

Stadt Wasserburg a.Inn:
Die Einwendungen der Mieterliste wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Wahl des Stadtrats und des ersten Bürgermeisters in der Stadt Wasserburg a.Inn wurden als unbegründet zurückgewiesen. Die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften wurde nicht erreicht.

Landeshauptstadt München:
Der Beschwerdeausschuss hat die Anträge der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) wegen Nichtzulassung der Wahlvorschläge zur Oberbürgermeister- und zur Stadtratswahl in der Landeshauptstadt München als unbegründet zurückgewiesen. Als Begründung führte der Ausschuss die nicht ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften an.

Die Beschwerde der Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Oberbürgermeisterwahl in der Landeshauptstadt München hat der Beschwerdeausschuss als unbegründet zurückgewiesen. Der Oberbürgermeister-Kandidat der BIA bietet nachweisbar nicht die Gewähr, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt.

Gegen die Entscheidungen des Beschwerdeausschusses gibt es kein Rechtsmittel.