Wohnungspakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 012 vom 21.01.2020

Fast 3 Millionen Euro für 16 Mietwohnungen in Planegg

Die Gemeinde Planegg im Landkreis München errichtet an der Münchner Straße 15 b bis 15 c zwei Neubauten mit insgesamt 16 Mietwohnungen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 2.987.400 Euro als Zuschuss bewilligt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf über 9,9 Millionen Euro.

Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Es entstehen unterschiedliche Wohnungstypen, vom Einzimmerapartment bis zur Vierzimmerwohnung, so dass eine gemischte Bewohnerstruktur entstehen kann. Die Grundrisse einiger Wohnungen sind so geplant, dass sie sich besonders gut für Alleinerziehende eignen. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und bis auf zwei Wohnungen jeweils im Dachgeschoss auch barrierefrei erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, vor allem auch für Senioren.

Im Jahr 2019 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 170 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.