Neue Stiftung in München

Nr. 006 vom 09.01.2020

San Antonio Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die San Antonio Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen mit Sitz in München als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfebedürftiger Personen, die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens.

Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt die San Antonio Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen, Kardinal-Faulhaber-Str. 12, 80333 München.

Allein im Jahr 2018 hat die Regierung von Oberbayern 38 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.750 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2018 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.185 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen im Internet unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37199/40433/leistung/leistung_12193/index.html. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.