Interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis Eichstätt

Nr. 004 vom 09.01.2020

Freistaat fördert Kooperation der Kommunen im Landkreis Eichstätt
für ein innovatives, digital gestütztes Mobilitätsangebot

Im Rahmen des Förderprogramms für die interkommunale Zusammenarbeit unterstützt die Regierung von Oberbayern eine neue Kooperation im Landkreis Eichstätt. Mit dem Projekt „Fifty-Fifty-Taxi“ entsteht im Landkreis ein zeitgemäßes, flexibles, sicheres und bezahlbares Angebot zur Personenbeförderung für Jugendliche und junge Erwachsene. Für das Kooperationsprojekt hat die Regierung von Oberbayern einen Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro bewilligt.

Im gesamten Landkreis Eichstätt haben junge Menschen zwischen dem 16. und 27. Lebensjahr künftig die Möglichkeit, sicher und kostengünstig unterwegs zu sein. Mit der App „Fifty-Fifty-Taxi“ kosten die Taxifahrten nur den halben Preis, die andere Hälfte der Kosten übernimmt der Landkreis. Das neue flexible Angebot ermöglicht zudem, dass den zeitlichen Anforderungen des Jugendschutzes für den Aufenthalt bei Veranstaltungen Rechnung getragen wird. Die beispielhafte Kooperation soll insbesondere Freizeitunfälle junger Menschen im ländlichen Raum bei Fahrten von und zu Abendveranstaltungen vermeiden.

Hintergrundinformationen zum Förderprogramm
Grundlage der Förderung ist die aktuelle „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“, die seit Januar 2019 gültig ist. Das Förderprogramm unterstützt die Kosten der Vorbereitung und Durchführung neuer Projekte, die über Gemeindegrenzen hinausgehen und Vorbildcharakter für das Handlungspotential langfristig angelegter Zusammenarbeit haben. Die Regierungen können dafür als Regelzuweisung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojektes bis zu 50.000 Euro gewähren. Für bestimmte Projekte kommen auch erhöhte Zuwendungen von bis zu 90.000 Euro in Betracht. Dies ist in Regionen möglich, die das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als sogenannten „Teilraum mit besonderem Handlungsbedarf“ ausweist. Die Mittel stammen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt.

Informationen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit sind abrufbar unter: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37201/40443/leistung/leistung_35005/index.html