Wohnungspakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 469 vom 18.12.2019

9,3 Millionen Euro für Mietwohnungen in Hallbergmoos

Die Gemeinde Hallbergmoos, Landkreis Freising, will an der Predazzoallee einen Neubau mit 21 Mietwohnungen errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 9,3 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 3,5 Millionen Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 5,8 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 11,7 Millionen Euro.

Nach einem Architekturwettbewerb entstehen an der Predazzoallee fünf Einzimmer-, drei Zweizimmer-, vier Dreizimmer- und neun Vierzimmer-Wohnungen. Durch die Gliederung in drei Hauptgebäude mit flachgeneigten Dächern fügt sich der zwei- und dreigeschossige L-förmige Baukörper gut in die Umgebung ein. Mit dem Projekt sollen unter anderem Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für einkommensschwächere und kinderreiche Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar, zwei von ihnen sind rollstuhlgerecht. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2019 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 170 Millionen Euro für Zuschüsse und Darlehen der Landesbodenkreditanstalt aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt. Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.