Fördermittel für Projekte mit Kindern in Asylunterkünften


Der Regierung von Oberbayern stehen im Haushaltsjahr 2022 Fördermittel zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen zur Verfügung. Damit sollen Projekte, Angebote und Einzelmaßnahmen für Kinder in Asylunterkünften finanziell unterstützt werden.

Projektträger können sich bis zum 06.03.2022 unter um eine finanzielle Förderung bewerben. Voraussetzung ist, dass sich die Projekte an den Zielen der UN-Kinderrechtskonventionen orientieren und an Kinder richten, die in Asylunterkünften der Regierung von Oberbayern leben. Hinsichtlich der Art oder des Umfangs sind den möglichen förderfähigen Angeboten jedoch kaum Grenzen gesetzt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 14.02.2022.

Spielezimmer für Kinder in der Anker-Einrichtung Manching/Ingolstadt
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