Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Bewegungsförderung

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 dem Vorschlag von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann zugestimmt, angesichts der großflächigen Auswirkungen der Corona-Pandemie gezielte Maßnahmen zur Bewegungsförderung von Kindern umzusetzen. Es wurden folgende zwei Maßnahmen beschlossen:

  1. Förderung des Frühschwimmerabzeichens (sogenanntes „Seepferdchen“) sowie
  2. Bezuschussung des Jahresbeitrags für alle bayerischen Grundschülerinnen und Grundschüler des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein des organisierten Sports mit 30 Euro pro Kind.

Für die Maßnahmen erhalten Erstklässlerinnen/Erstklässler und Vorschulkinder des (Vor-)Schuljahres 2021/2022 zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag am 14.09.2021 einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens sowie Grundschulkinder der Jahresstufen 1. bis 4. einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein in Höhe von 30 Euro.

Die Maßnahmen sollen die coronabedingt großflächig ausgefallenen Schwimmlernkurse kompensieren und den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützen. Das Programm „Vereinsjahresmitgliedschaft“ soll neben der Bewegungsförderung unter anderem auch der Neu- oder Rückgewinnung von Kindern für Breitensportvereine dienen.

Nähere Informationen können Sie dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration entnehmen: www.machmit.bayern.de

Informationsflyer zu den Kampagnen

Bei Verlust des Gutscheins kann ein Ersatzgutschein eingesetzt werden.
Ersatzgutschein für die Mitgliedschaft in einem Sportverein
Dieser muss wahrheitsgemäß sowie vollständig ausgefüllt beim Sportverein abgegeben werden.