Coronavirus – Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler (Schutzschirm Kunst und Kultur)

Wichtige Informationen zum Künstlerhilfsprogramm
Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Der Online-Antrag auf Soforthilfe steht ab jetzt zur Verfügung. Weitere Informationen zur Antragstellung, der Förderrichtlinie sowie die FAQs (häufig gestellte Fragen) sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst abrufbar.

Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag nicht postalisch, per Fax oder per E-Mail ein. Anträge für das Künstlerhilfeprogramm können ausschließlich per Onlineformular gestellt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen derzeit keine Auskunft zu Sachstandsfragen gegeben werden kann. Wir möchten Sie höflichst um Geduld bitten, die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet.

Wir bitten Sie, Ihre Bewilligungsstelle lediglich bei wirklich unverzichtbaren Mitteilungen zu kontaktieren. In diesem Fall nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse:

Vielen Dank für Ihr Verständnis in diesen außergewöhnlichen Zeiten.