Soforthilfe Corona

Laut  Entscheidung des Ministerrats vom 26.05.2020 wurde analog der Bundes-Soforthilfe auch das Bayerische Soforthilfe-Programm zum 31.05.2020 eingestellt.

Die letztmalige Antragstellung für Soforthilfeleistungen war am 31.05.2020 möglich; nach dem 31.05.2020 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.


IHK Ratgeber: Corona-Pandemie - Informationen für Unternehmer
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