Planfeststellungsbeschluss – Ortsumfahrung Pürgen-Lengenfeld

Pressemitteilungen
Nr. 391 vom 10.10.2019

Planfeststellungsbeschluss – Ortsumfahrung Pürgen-LengenfeldRegierung von Oberbayern gibt grünes Licht für den Bau der Ortsumfahrung mit integriertem Hochwasserschutz

Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für die Ortsumfahrung Lengenfeld genehmigt. Mit der Baumaßnahme sollen die Anwohner von Lengenfeld vom Durchgangsverkehr entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Staatsstraße St 2057 verbindet die Städte Weilheim i.OB und Landsberg am Lech. Bislang verläuft sie durch den Ortsteil Lengenfeld der Gemeinde Pürgen.
Künftig wird die Ortsumfahrung östlich an Lengenfeld vorbeiführen. Entlang der neuen Ortsumfahrung wird zudem eine Hochwasserschutzmulde errichtet, die den Ort vor Hochwasser des Wehrbaches schützt. Die Planung und der Bau der Ortsumfahrung und des Hochwasserschutzes erfolgen durch die Gemeinde Pürgen.

 
Die Ortsumfahrung Lengenfeld erstreckt sich von der Anschlussstelle im Süden von Lengenfeld bis zur Anschlussstelle mittels Kreisverkehr nördlich des Ortsteils im Bereich des Gewerbegebietes. Im Osten wird insbesondere der Anschluss an die Staatsstraße St 2056 neu gestaltet. Die Umfahrung hat eine Länge von gut 3,3 Kilometern. Es werden zwei Brückenbauwerke und eine Kollisionsschutzwand für Fledermäuse errichtet. Parallel zur Ortsumfahrung verläuft die Hochwasserschutzmulde, die künftig den Ortsbereich von Lengenfeld vor Überschwemmungen schützen wird. Sie beginnt südlich des Ortes und leitet im Hochwasserfall das Wasser um Lengenfeld herum bis zum Hofstetter Frauenwald, soweit es nicht in der Mulde versickert.
 
Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Vereinen sowie private Einwendungen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt.

Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort in den Verwaltungsgemeinschaften Pürgen und Reichling und in der Stadt Landsberg am Lech zwei Wochen zur Einsicht aus. Er ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar. Ein Planfeststellungs-beschluss wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden.