Grund-, Mittel- und Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Bauvorhaben

Hinweis: Für öffentliche Schulen ist Sachgebiet 12.2 zuständig, bei privaten Schulen wenden Sie sich bitte an Sachgebiet 44.

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.