Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 036 vom 18.09.2026
Grünes Licht für Erneuerung der 110-kV-Doppelfreileitung als 110-kV-Vierfachfreileitung im Abschnitt bei Scheuring
Die Regierung von Oberbayern hat auf Antrag der LEW Verteilnetz GmbH den Ersatzneubau der 110-kV-Doppelfreileitung als 110-kV-Vierfachfreileitung im Abschnitt bei Scheuring mit Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die Planungen sehen die Erneuerung eines rund 4,5 Kilometer langen Leitungsabschnitts ab Schwabstadel bei der Lechstaustufe 19 bis Scheuring bei der Lechstaustufe 20 in der Gemarkung Scheuring im Landkreis Landsberg am Lech vor. Dieser Abschnitt ist Teil der 110-kV-Freileitung Schongau-Meitingen, die am Netzknotenpunkt im Umspannwerk Schongau beginnt, nördlich parallel zum Lech entlang über den Netzknotenpunkt im Umspannwerk Landsberg und im weiteren Verlauf bis zum Umspannwerk Lechstaustufe 23 bei Merching im Landkreis Aichach-Friedberg führt.
Die Regierung von Oberbayern hat auf Antrag der LEW Verteilnetz GmbH den Ersatzneubau der 110-kV-Doppelfreileitung als 110-kV-Vierfachfreileitung im Abschnitt bei Scheuring mit Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die Planungen sehen die Erneuerung eines rund 4,5 Kilometer langen Leitungsabschnitts ab Schwabstadel bei der Lechstaustufe 19 bis Scheuring bei der Lechstaustufe 20 in der Gemarkung Scheuring im Landkreis Landsberg am Lech vor. Dieser Abschnitt ist Teil der 110-kV-Freileitung Schongau-Meitingen, die am Netzknotenpunkt im Umspannwerk Schongau beginnt, nördlich parallel zum Lech entlang über den Netzknotenpunkt im Umspannwerk Landsberg und im weiteren Verlauf bis zum Umspannwerk Lechstaustufe 23 bei Merching im Landkreis Aichach-Friedberg führt.
Die Hochspannungsleitung soll die Stadt Landsberg, den Markt Kaufering und die Gemeinde Pritt-riching mit Strom versorgen und die in den Lechstaustufen erzeugte Energie in das Verteilnetz transportieren. Zu diesem Zweck sollen insgesamt 19 Masten neu gebaut werden. Um die Versorgungssicherheit der umliegenden Gemeinden auch während der Baumaßnahme zu gewährleisten, soll in unmittelbarer Nähe der neuen Masten vorübergehend ein Freileitungsprovisorium errichtet werden. Sobald der neue Trassenabschnitt fertiggestellt und in Betrieb genommen ist, sollen diese provisorischen Leitungen wieder zurückgebaut werden.
Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der privaten Einwender geprüft und soweit möglich berücksichtigt.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden vom 21.09.2026 bis 05.10.2026 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ablauf des vorgenannten Auslegungszeitraums Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.
