Die Regierung von Oberbayern schränkt Behördenbesuche ein – Besuche nur mit QR Code Registrierung möglich


Einschränkung der Behördenbesuche

Die Regierung von Oberbayern bittet Bürgerinnen und Bürger, auf persönliche Besuche zu verzichten und ihre Anliegen stattdessen möglichst per Post, telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln. Der Zugang ist nur in begründeten Fällen bzw. bei vorheriger Terminvereinbarung mit Mund-Nase-Schutz gestattet.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Apostille oder Beglaubigungen benötigen, werden gebeten, ihre Dokumente zur Beglaubigung oder Ausfertigung einer Apostille mit dem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbaren, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular per Post an folgende Adresse zu schicken: Regierung von Oberbayern, SG 11 – Beglaubigungsstelle, 80534 München.

Telefonisch erreichbar sind die Ansprechpartner in besonders dringenden Fällen unter den Servicenummern 089 2176-2055, -2295, -2431 oder -2495. Parteiverkehr findet hierzu aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht statt.

Die Zentrale Ausländerbehörde wird alle Verfahren soweit möglich schriftlich durchführen. Insbesondere werden alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Duldung bzw. Gestattung abläuft, schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.

Bei Besuchen ist eine Registrierung mittels QR Code erforderlich

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie sind wir verpflichtet, die Kontaktinformationen unserer Besucher zu dokumentieren. Alle Besucherinnen und Besucher der Regierung von Oberbayern werden gebeten, ihre Kontaktinformationen digital mittels QR Code oder handschriftlich mittels Formular beim Empfang zu hinterlassen.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ab:
1. Anmeldung per Handykamera mittels QR-Code-Scanner beim Empfang.
2. Anmeldung mit Formular
Sollten Sie kein Smartphone zur Hand haben, dann melden
Sie sich schriftlich beim Empfangspersonal an.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!