Pressemitteilungen
Nr. 245 vom 30.06.2015Erweiterung der Eisenbahnbetriebswerkstatt der KSI GmbH & Co. KG in Augsburg
Regierung von Oberbayern erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die geplante Erweiterung der Kapazitäten der Eisenbahnbetriebswerkstatt der KSI GmbH & Co. KG (Kompetenzzentrum Schienenfahrzeug-Instandhaltung) in Augsburg kann nun gebaut werden. Die Regierung von Oberbayern hat den dafür erforderlichen Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss erhält insbesondere Auflagen zum Lärmschutz. Mit der Erweiterung der Werkstatt- und Waschanlagenkapazitäten am Standort Augsburg wird eine netznahe und damit zügigere Wartung und Reinigung der Züge möglich sein. Sie stehen damit den Fahrgästen schneller wieder zur Verfügung.
Die KSI GmbH & Co. KG betreibt seit April 2012 an der Firnhaberstraße südöstlich des Augsburger Hauptbahnhofes ein Eisenbahnbetriebswerk, in dem die Züge der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) gewartet und gereinigt werden.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 hatte die BOB unter dem Markennamen „Meridian“ den Betrieb im E-Netz Rosenheim mit den Strecken München-Rosenheim-Traunstein-Salzburg, München-Rosenheim-Kufstein und München-Holzkirchen-Rosenheim übernommen.
Für die Wartung und Reinigung der hierfür neu beschafften, deutlich längeren Fahrzeuge des Typs FLIRT reichen die am Standort Augsburg vorhandenen Anlagen nicht aus. Derzeit werden die Züge deshalb provisorisch an verschiedenen, teils weit vom eigentlichen Einsatzort entfernten Standorten in Südbayern gewartet.
Im November 2014 beantragte deshalb die KSI GmbH bei der in Südbayern für Bauvorhaben nichtbundeseigener Eisenbahnen zuständigen Regierung von Oberbayern die Genehmigung für den Bau einer Fahrzeughalle für die Ganzzuginstandhaltung, von Nebengebäuden und von Gleisverlängerungen unmittelbar am bereits bestehenden Betriebswerk.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält alle für dieses Vorhaben notwendigen Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Im Rahmen des Verfahrens wurden Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört sowie eine öffentliche Planauslegung durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Pläne durch die Stadt Augsburg wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Regierung von Oberbayern kommt nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Projekt genehmigt werden kann. Die Rechte und Belange der möglicherweise betroffenen Bürger werden durch besondere Auflagen und gesetzliche Regeln gewahrt. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den festgestellten Planunterlagen in der Stadt Augsburg nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt.